* Der Aktionsrabatt „Frühlingsrabatt“ ist ausschließlich anwendbar auf Insekten-, Sonnen- und Sichtschutzelemente. Zur Inanspruchnahme des Rabatts ist eine Auftragserteilung im Zeitraum vom 15.03. – 15.04.2026 maßgeblich. Von der Rabattierung ausgenommen sind Dienstleistungen, Sonderfarben und Sonderformen. Bitte beachten Sie, dass diese Aktion nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar ist – ausgenommen hiervon ist der Vorkasserabatt in Höhe von 3%, somit kann sich ein Höchstrabattsatz von 13% ergeben.
Um Ihnen den besten Service für Beratung, Aufmaß und andere Anliegen bieten zu können, bitten wir Sie uns über folgendes Formular zu kontaktieren. Vielen Dank!